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Bestimmungen des ASV-Besigheim e.V. für Enz und Neckartalsee sowie Sonderbestimmung Baumbach + Pfandersee:
1. Erlaubt ist das Fischen mit 2 Ruten mit Einfachhaken (kein Paternoster). Auf Raubfische mit Einfach- oder Drillingshaken. Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet.
2. Mindestmaße und Schonzeiten: (siehe Tabelle)
3. Schongebiete: Die gesetzlichen Schongebiete im Bereich der beiden Fischtreppen (30m Umkreis) sind zu beachten.
4. Gefangene untermassige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.
5. Gefangene Fische nicht einheimischer Art, für die weder Schonzeit noch Schonmaße festgelegt sind, müssen angelandet und dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.
6. Senken (auf Köderfische) mit maximalen Maßen 1x1m sind erlaubt.
7. Fischkarte, Fangliste und gefangene Fische sind dem Kontrollberechtigten vorzuzeigen. Gepäckkontrolle ist zulässig.
8. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Feuer machen und Zelten sind verboten.
9. Mitzunehmende Fische sind vor dem Wiedereinwurf der Angel in die Fangliste einzutragen.
10. Das Befahren der an das Gewässer angrenzenden Wiesen ist verboten. Der Verein haftet nicht für Schäden, die bei der Ausübung des Fischfangs und beim Betreten des Ufergeländes entstehen.
11. Ohne abgegebene Fangliste wird grundsätzlich keine neue Angelerlaubnis erteilt.
12. Bei Vereinsfischen sind alle Vereinsgewässer für Nichtteilnehmer gesperrt.
13. Fangbegrenzung: jeweils für Enz und Neckartalsee je 5 Edelfische am Tag. Max.
3 Fische der Gattung Forelle, Karpfen, Schleie, Barbe pro Tag. Max. 2 Fische der Gattung Hecht bzw. Zander pro Tag. Jahresbegrenzung: Jeweils für Enz und Neckartalsee Max. 20 Karpfen, 10 Hechte und 10 Zander.
14. Vom 15.02. bis 15.05. ist das jedes Spinnfischen (Blinker, Spinner, Wobbler, Streamer, Guffi’s, etc.) sowie mit Köderfischen und Fischfetzen verboten.
Ausnahme: Spinner bis Gr. 2 und Kunstköder bis 5,5 cm Gesamtlänge. Lebende Köderfische sind ganzjährig verboten und nur zu Hegemasnahmen bei übermäßigen Raubfischbestand nach geltenden Richtlinien erlaubt.
Zusatzbestimmung Baumbach:
15. Erlaubt ist das Fischen mit einer Rute mit Einfachhaken (nur Schonhaken, Limerickhaken bzw. angedrückter oder abgefeilter Widerhaken).
16. Fliegenfischen und Spinnern erlaubt(nur Schonhaken, Limerickhaken bzw. angedrückter oder abgefeilter Widerhaken).
17. Köderfische sowie Fischfetzen und Ködersenke verboten.
18. Während der Schonzeit von Forelle ist der Baumbach zum Fischen gesperrt.
19. Fangbegrenzung: 1 Forelle pro Tag max. 10 Forellen im Jahr.
Zusatzbestimmung Pfandersee:
20. Zwölf Begehungstage im Jahr, davon max. 6 Begehungen pro Halbjahr! Ein Ansammeln ist nicht gestattet.
21. Fangbegrenzung für den Pfandersee: 3 Edelfische am Tag, davon 1 Raubfisch. Jahresbegrenzung: 5 Zander, 15 Karpfen, 15 Schleien.
22. Max. 6 Angler gleichzeitig am See pro Tag.
23. Freiroden bzw. anlegen von Angelplätzen ist verboten.
24. Welse und Schwarzmund-Grundeln müssen entnommen werden.
25. Anfüttern mit max. 1 Liter erlaubt (Trockenfutter, Mais, Boilie, Pellet etc.)
26. Nach Fischbesätzen ist der See für 14 Tage gesperrt (Sperrtafel an der Eckbucht und im Aushängekasten der ASV-Hütte.
27. Nur für Aktive Mitglieder des ASV-Besigheim, (keine Gastkarten und Tauschkarten).
28. Die Fangliste muss vor Angelbeginn am Angeltag mit Datum und Name ausgefüllt werden.
29. Ansonsten gelten die gesetzlichen vorgeschriebenen Fischereibestimmungen.
30. Bei Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Bestimmungen ist mit dem Einzug der Angelerlaubnis zu rechnen.
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